FunnelCockpit logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Mitgliedschaften und Veranstaltungen im CEO Escape Club

Stand: 26.03.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für

a) die Mitgliedschaft im Unternehmernetzwerk CEO Escape Club sowie

b) die Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen, Events und sonstigen Formaten,

die von der CEO Escape GmbH angeboten oder durchgeführt werden.

(2) Anbieter und Vertragspartner ist die CEO Escape GmbH, Kirchplatz 9a, 82049 Pullach im Isartal (nachfolgend „Anbieter“).

(3) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(4) Personen mit einer Mitgliedschaft werden nachfolgend als „Mitglieder“, Personen mit einer Veranstaltungsbuchung oder Veranstaltungsteilnahme als „Teilnehmer“ bezeichnet. Mitglieder und Teilnehmer werden gemeinsam auch als „Kunden“ bezeichnet.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft anzufordern. Solange ein solcher Nachweis nicht erbracht ist, kann der Anbieter den Vertragsschluss ablehnen oder die Leistungserbringung zurückhalten.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsarten

(1) Zwischen dem Anbieter und dem Kunden können insbesondere folgende Vertragsverhältnisse zustande kommen:

a) eine Mitgliedschaft im CEO Escape Club;

b) eine separate Buchung einzelner Veranstaltungen, Events oder sonstiger Formate.

(2) Die Buchung oder Teilnahme an einer Veranstaltung begründet für sich genommen keine Mitgliedschaft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Soweit im Einzelfall individuelle Vereinbarungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.

§ 3 Aufnahmeverfahren und Vertragsschluss

(1) Die Mitgliedschaft im CEO Escape Club erfolgt über ein Aufnahmeverfahren.

(2) Die Darstellung des Clubs, seiner Leistungen oder Veranstaltungen auf Websites, in Präsentationen, in sozialen Medien oder in sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters dar.

(3) Mit dem Absenden eines Aufnahmeantrags gibt der Interessent ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags ab.

(4) Über die Aufnahme entscheidet der Anbieter nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Ablehnung zu begründen.

(5) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter den Aufnahmeantrag in Textform bestätigt oder dem Interessenten den Zugang zu den Clubleistungen freischaltet.

(6) Für separate Veranstaltungsbuchungen gelten ergänzend die Regelungen in § 9.

§ 4 Laufzeit und Kündigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrags gemäß § 3 Abs. 5 und wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.

(2) Sofern die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von 60 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sie sich jeweils um weitere 12 Monate.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Zur Wahrung der Textform genügt insbesondere eine Kündigung per E-Mail an [email protected] oder an die vom Anbieter zuletzt mitgeteilte Kontaktadresse.

(4) Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter.

(5) Die ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder einer laufenden Verlängerungsperiode ist ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7) Kündigungen per Telefon genügen nicht.

§ 5 Gebühren, Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Aufnahmegebühr, der laufenden Mitgliedsgebühr sowie etwaiger Teilnahmegebühren für Veranstaltungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsstrecke, einer Individualvereinbarung oder der Rechnung des Anbieters.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Aufnahmegebühr und Mitgliedsgebühren sind im jeweils vereinbarten Zahlungsrhythmus im Voraus fällig. Teilnahmegebühren für Veranstaltungen sind mit Vertragsschluss gemäß § 9 oder zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig.

(4) Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen.

(5) Rechnungen dürfen dem Kunden elektronisch übermittelt werden.

(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Kosten für Rücklastschriften oder fehlgeschlagene Abbuchungen hat der Kunde zu tragen, soweit diese von ihm zu vertreten sind.

(7) Für bestehende Mitglieder gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Tarif jeweils für die laufende Vertragsperiode. Abweichende Konditionen für neue Mitglieder begründen keinen Anspruch auf Anpassung bestehender Verträge.

§ 6 Leistungen des Clubs

(1) Der CEO Escape Club stellt eine Plattform für unternehmerische Vernetzung, fachlichen Austausch, Inspiration und die Teilnahme an ausgewählten Formaten dar.

(2) Ein Anspruch auf bestimmte Kontakte, Kooperationen, Geschäftsabschlüsse, Reichweiten, wirtschaftliche Erfolge oder sonstige konkrete Ergebnisse besteht nicht.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte, Formate, digitale Tools, organisatorische Abläufe und Leistungsbestandteile des Clubs weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit dadurch der wesentliche Charakter des Clubs erhalten bleibt und die Änderungen für die Mitglieder zumutbar sind.

§ 7 Vorteile für Mitglieder

(1) Mitglieder können besondere Vorteile erhalten, insbesondere bevorzugte Buchungsmöglichkeiten, vergünstigte Teilnahmegebühren, Zugang zu exklusiven Formaten oder sonstige Mitgliederangebote.

(2) Ein Anspruch auf bestimmte Vorteile oder auf die dauerhafte Gewährung einzelner Zusatzleistungen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Zeitlich befristete Aktionen, Bonusleistungen oder freiwillige Zusatzangebote des Anbieters begründen keinen Anspruch auf zukünftige Wiederholung.

§ 8 Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen, Events und sonstige Formate können gesondert buchbar sein.

(2) Auch Mitglieder müssen Veranstaltungen gesondert buchen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Veranstaltungen können eine begrenzte Teilnehmerzahl haben. Plätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs verbindlicher Buchungen vergeben, sofern der Anbieter kein anderes Auswahlverfahren bekannt gibt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, organisatorische, zeitliche, örtliche oder inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zumutbar sind und der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.

(5) Referenten, Moderatoren oder Gastgeber können durch gleichwertige Personen ersetzt werden.

(6) Über wesentliche Änderungen wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Etwaige Rechte des Teilnehmers nach § 10 bleiben unberührt.

§ 9 Buchung von Veranstaltungen; Stornierung; Ersatzteilnehmer

(1) Die Darstellung von Veranstaltungen durch den Anbieter stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ab.

(3) Der Vertrag über die Veranstaltung kommt erst mit Buchungsbestätigung in Textform, mit Rechnungsstellung oder mit ausdrücklicher Annahme durch den Anbieter zustande.

(4) Eine Stornierung durch den Teilnehmer ist bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung

a) ab dem 29. bis zum 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr,

b) ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen 100 % der Teilnahmegebühr

fällig bzw. einbehalten.

(5) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Anstelle einer Stornierung kann der Teilnehmer bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Anbieter darf den Ersatzteilnehmer nur aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere wenn

a) der Ersatzteilnehmer nicht zur Zielgruppe der Veranstaltung gehört,

b) die Unternehmereigenschaft nicht nachgewiesen wird,

c) gesetzliche, sicherheitsrelevante oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

(7) Eine Übertragung auf einen Ersatzteilnehmer ist erst mit Bestätigung durch den Anbieter wirksam.

(8) Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine andere Veranstaltung besteht nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt einer Umbuchung ausdrücklich zu.

§ 10 Veranstaltungsänderung, Verschiebung und Absage

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund zu verschieben, zu ändern oder abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

a) höherer Gewalt,

b) behördlichen Anordnungen oder sonstigen rechtlichen Hindernissen,

c) Krankheit, Ausfall oder sonstiger Verhinderung wesentlicher Referenten oder Gastgeber,

d) Ausfall oder Nichtverfügbarkeit geeigneter Räumlichkeiten oder technischer Einrichtungen,

e) nicht ausreichender Teilnehmerzahl, soweit die Durchführung wirtschaftlich oder organisatorisch unzumutbar wäre,

f) sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen.

(2) Bei einer vollständigen Absage einer Veranstaltung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.

(3) Wird eine Veranstaltung zeitlich wesentlich verlegt oder in ihrem wesentlichen Inhalt erheblich verändert, kann der Teilnehmer binnen 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Änderung kostenfrei vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten.

(4) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nur nach Maßgabe von § 14.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Keine der Parteien haftet für die Verzögerung oder Nichtdurchführung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt oder auf sonstigen Umständen beruhen, die die jeweilige Partei nicht zu vertreten hat und die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.

(2) Der Anbieter ist in einem solchen Fall berechtigt, Leistungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder anzupassen.

(3) Soweit eine Veranstaltung infolge höherer Gewalt endgültig nicht durchgeführt werden kann, gilt § 10 Abs. 2 bis 4 entsprechend.

§ 12 Clubregeln und Netzwerkverhalten

(1) Mitglieder und Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen, professionellen und fairen Umgang innerhalb des Clubs und bei Veranstaltungen.

(2) Vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Clubs oder von Veranstaltungen erlangt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung der berechtigten Person nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder ihre Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.

(3) Aggressive, irreführende oder aufdringliche Vertriebs-, Akquise- oder Werbeaktivitäten gegenüber anderen Mitgliedern oder Teilnehmern sind unzulässig.

(4) Geschäftsbeziehungen zwischen Mitgliedern oder Teilnehmern erfolgen ausschließlich auf eigene Verantwortung. Der Anbieter wird nicht Partei solcher Geschäfte und übernimmt hierfür keine Gewähr.

(5) Mitgliederverzeichnisse, Kontaktlisten und sonstige innerhalb des Clubs zugänglich gemachte Kontaktdaten dürfen ausschließlich für die clubbezogene Vernetzung und Kommunikation genutzt werden.

(6) Eine Weitergabe oder Nutzung von Kontakt-, Profil- oder Mitgliedsdaten für systematische Marketing-, Werbe- oder Vertriebszwecke ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Person ist unzulässig.

(7) Der Name „CEO Escape Club“ sowie Logos, Kennzeichen oder Marken des Anbieters dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zu Werbezwecken verwendet werden.

(8) Es ist unzulässig, den Eindruck zu erwecken, Produkte, Dienstleistungen oder Inhalte eines Mitglieds oder Teilnehmers seien offiziell vom Club oder vom Anbieter empfohlen, zertifiziert oder geprüft, sofern keine ausdrückliche Freigabe des Anbieters vorliegt.

(9) Der Anbieter ist berechtigt, ergänzende Verhaltens- oder Hausregeln für einzelne Veranstaltungen oder Formate aufzustellen.

§ 13 Hausrecht, Sperre, Ausschluss und außerordentliche Kündigung

(1) Der Anbieter übt bei eigenen Veranstaltungen sowie im Rahmen eines ihm vom Veranstalter oder Betreiber übertragenen Hausrechts das Hausrecht aus.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Mitglieder oder Teilnehmer bei Vorliegen eines sachlichen Grundes vorübergehend zu sperren oder von einzelnen Veranstaltungen, Formaten, digitalen Bereichen oder sonstigen Clubleistungen auszuschließen. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist der Anbieter zudem berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.

(3) Ein sachlicher bzw. wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

a) erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder ergänzende Verhaltensregeln,

b) Störung des Clubbetriebs, des Veranstaltungsablaufs oder der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Club,

c) beleidigendem, diskriminierendem, bedrohendem, belästigendem, irreführendem oder sonst unzumutbarem Verhalten,

d) unzulässiger Nutzung, Weitergabe oder Auswertung von Kontakt-, Profil- oder Mitgliedsdaten,

e) aggressiven, aufdringlichen, unlauteren oder sonst clubwidrigen Vertriebs-, Akquise- oder Geschäftspraktiken gegenüber anderen Mitgliedern oder Teilnehmern,

f) sonstigem Verhalten eines Mitglieds oder Teilnehmers innerhalb oder außerhalb des Clubs, das aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte geeignet ist, die Sicherheit, die Vertrauensgrundlage, die Funktionsfähigkeit des Clubs oder berechtigte Interessen des Anbieters, anderer Mitglieder oder Teilnehmer erheblich zu beeinträchtigen,

g) erheblichem Zahlungsverzug trotz Mahnung,

h) fehlendem Nachweis der Unternehmereigenschaft trotz Aufforderung.

(4) In weniger schwerwiegenden Fällen wird der Anbieter vor einer dauerhaften Maßnahme oder einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung, eine Aufforderung zur Abhilfe oder Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Maßnahme unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere zum Schutz anderer Mitglieder oder Teilnehmer oder zur Verhinderung weiterer Beeinträchtigungen, erforderlich und zumutbar ist.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Maßnahmen nach den vorstehenden Absätzen auf begründete Hinweise Dritter oder auf sonstige konkrete tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Identität von Hinweisgebern, vertrauliche Mitteilungen, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten Dritter offenzulegen, soweit dem überwiegende berechtigte Interessen, Vertraulichkeitspflichten oder datenschutzrechtliche Vorgaben entgegenstehen. Soweit rechtlich geboten und zumutbar, teilt der Anbieter dem betroffenen Mitglied oder Teilnehmer die tragenden Gründe der Maßnahme in allgemeiner Form mit.

(6) Bis zur Klärung eines Vorfalls kann der Anbieter den Zugang zu digitalen Gruppen, Mitgliederverzeichnissen, Veranstaltungen oder sonstigen Clubleistungen vorläufig sperren, wenn dies sachlich gerechtfertigt und zum Schutz berechtigter Interessen erforderlich ist.

(7) Bei einem berechtigten Ausschluss von einer einzelnen Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung der hierfür geschuldeten oder bereits gezahlten Teilnahmegebühr. Bereits entstandene Vergütungsansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

(8) Gesetzliche Rechte der Parteien, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie etwaige Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

c) nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit nicht ein Fall des Abs. 1 oder Abs. 2 vorliegt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Im Rahmen von Veranstaltungen des Anbieters können Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Veranstaltungsdokumentation und Berichterstattung gefertigt werden.

(2) Soweit identifizierbare Bild- oder Videoaufnahmen einzelner Personen für werbliche oder Marketingzwecke verwendet werden sollen, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonst einschlägigen gesetzlichen Erlaubnis.

(3) Teilnehmer, die aus besonderen Gründen nicht aufgenommen werden möchten, können dies dem Anbieter vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Der Anbieter wird berechtigte Interessen im Rahmen des organisatorisch Zumutbaren berücksichtigen.

(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto- und Videoaufnahmen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 16 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder und Teilnehmer ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Nähere Informationen zu Art, Umfang, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer sowie zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters. Dies gilt insbesondere auch für Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit Mitgliedschaftsverwaltung, Veranstaltungsorganisation, Kommunikation im Club sowie mit Meldungen, Beschwerden, Prüfungen, Sperren und Ausschlüssen.

(3) Die Datenschutzerklärung ist unter https://trust.ceo-escape.club/datenschutz jederzeit abrufbar.

(4) Soweit im Rahmen von Clubleistungen Kontakt- oder Profildaten anderer Mitglieder zugänglich gemacht werden, dürfen diese ausschließlich im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Clubnutzung und unter Beachtung von § 12 verwendet werden.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt bei yourXpert